Wie hoch ist die Rezeptgebühr/Zuzahlung und wann muss ich diese leisten?
Als gesetzlich krankenversicherter Patient sind Sie verpflichtet, 10 € je Rezept (Verordnungsblattgebühr) und 10% des Gesamtrezeptwertes (Eigenanteil) selbst zu bezahlen. Eine Ausnahme gibt es nur nach einer schriftlichen Zuzahlungsbefreiung durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Diese Rezeptgebühr/Zuzahlung wird bei der ersten, spätestens bei der zweiten Behandlung von uns kassiert und quittiert bzw. eine Rechnung gestellt. Die Höhe der Zuzalung richtet sich nach der verordneten Behandlungsmaßnahme und Menge.
Die momentan gültigen Zuzahlungen für die gängigsten Rezepte z. B.: 6xKG = 25,66€, 6x 30min. MLT = 29,02€, 6x45min. MLT = 38,50€, 6x KG + Fango = 34,18€, usw. Genaue Preise nennen wir Ihnen in der Praxis. Eine Kartenzahlung ist leider nicht möglich. Für BG Rezepte ist keine Zuzahlung erforderlich. Privatpatienten können ihre Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung geltend machen und erhalten diese dann anteilig ihres vereinbarten Erstattungssatzes zurück. Privatversicherte mit Beihilfeversicherung tragen den Aufpreis zum Privatsatz entweder selbst oder können diesen - falls vorhanden - bei ihrer Zusatzversicherung einreichen.